Förderprogramm Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR Rückflussmittel für 2019
Erstelldatum11.03.2019
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass es auch 2019 eine Entscheidung über die Verwendung anfallender Rückflussmittel geben wird.
Förderprogramm Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR Rückflussmittel für 2019
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass es auch 2019 eine Entscheidung über die Verwendung anfallender Rückflussmittel geben wird. Sie soll bis spätestens Mitte Juni getroffen werden. Möglicherweise werden noch zusätzliche Mittel des Bundes bereitgestellt.
Bezuschusst werden können:
- Privatpersonen im Förderschwerpunkt „Wohnen“ zur Erhaltung und Stärkung der Ortskerne (Regelfördersatz 30 %, max. 20.000 €/Wohnung, bei Umnutzung 50.000 €/Wohnung)
- Gemeinwohlorientierte Vorhaben
- Unternehmensförderung im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ (Regelfördersatz 10 %, max. 200.000 €/Projekt)
- Unternehmensförderung im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ (Regelfördersatz 20 %, max. 200.000 €/Projekt)
Der Förderschwerpunkt „Wohnen“ ist leider nur in den Ortsteilen Langenbeutingen und Neudeck möglich. Nachdem Brettach im Landessanierungsprogramm ist, können für Brettach leider keine Förderungen im Bereich „Wohnen“ beantragt werden.
Es können nur
- umsetzungsreife Projekte berücksichtigt werden,
- die eine besondere strukturelle Bedeutung haben,
- dringlich sind und für die
- die ggf. erforderliche Baugenehmigung bereits vorliegt
Auf die förderrechtlichen Grundsätze, dass ein Vorhaben nicht vor Bewilligung begonnen werden darf und dafür keine anderen Fördermittel des Landes beantragt werden dürfen, wird ausdrücklich hingewiesen.
Beantragt werden können Projekte, die in der Programmentscheidung 2019 bisher nicht berücksichtigt wurden, aber auch neue Projekte, für die die genannten Voraussetzungen vorliegen.
Die Anträge müssen uns bis Ende April 2019 in 3-facher Ausfertigung vorliegen. Für bereits vorliegende Anträge aus dem Jahressprogramm 2019 benötigt das Regierungspräsidium – falls sich sonst nichts geändert hat – das ELR-Antragsformular mit aktualisiertem Datum.
Die Verpflichtung, die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel für Wohnbauprojekte einzusetzen, gilt für diese Runde nicht. Umsetzungsreife Wohnbauprojekte, aber auch Vorhaben zur Sicherung der Grundversorgung und Holzbauprojekte werden dennoch bevorzugt zur Einplanung vorgeschlagen.
Informationen erhalten Sie unter www.rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr oder bei der Gemeindeverwaltung, Frau Fröhlich, 07139/9306-21.